Vorstand


Der Trägerverein wird durch einen gewählten Vorstand vertreten. Laut Satzung besteht der Vorstand aus mindestens 3 Mitgliedern, die für 2 Jahre gewählt wurden. Die für 1 Jahr gewählten Vorstandsbeiräte arbeiten an den Vorstandssitzungen mit und beraten die Vorstände. Mit den Erzieherinnen zusammen, werden die anstehenden Aufgaben des Kindergartens als Team nach Talent und Bereitschaft bearbeitet. So gestaltet ein aktiver, für neue Erfahrungen offener Vorstand mit eigenem Profil, die Geschicke des Kindergartens.

 

Aufgabengebiete

  • Finanzverwaltung
  • Außenvertretung
  • Bedarfsplanung
  • Personalwesen
  • Bauliche Sicherheit
  • Brandschutz
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Beschaffungswesen
  • Vereinsarbeit
  • Mitgliederverwaltung